Häufig gestellte Fragen Service

Vier teller mit der Beschriftung 1. Einreichung Projektskizze, 2. Skizzenbewertung, 3. Aufforderung zur Antragstellung, 4. Förderbescheid
Vom Einreichen der Skizze bis zum Förderbescheid - der Bewerbungsprozess für die Förderung im Rahmen des Modellregionenwettbewerbs "Ernährungswende in der Region" auf einen Blick. In der ersten Verfahrensstufe waren die Skizzen bis spätestens Montag, den 4. September 2023 um 12.00 Uhr (Ausschlussfrist) beim Projektträger elektronisch über das Internet-Portal easy-Online einzureichen.

Täglich gehen beim Service-Team für den Modellregionenwettbewerb eine Reihe von Fragen ein. Hier finden Sie eine Sammlung wiederkehrender Fragen und Antworten unterteilt nach

Verfahren

Fördervoraussetzungen

Zuwendungsfähige Ausgaben

Finanzierung

Beim Klick auf den Teilbereich gelangen Sie in der Liste direkt zu den entsprechenden Fragen und Antworten.

Ihre Frage ist nicht dabei oder wurde Sie nicht ausreichend beantwortet?
Wenden Sie sich gerne an mrw(ät)ble(punkt)de oder die Hotline +49 (0)228 6845 – 3072.

Verfahren

Werden in den Folgejahren weitere Wettbewerbe im Rahmen dieser Bekanntmachung durchgeführt?

Nein.


Müssen Skizzenstellende/Antragsstellende in Deutschland ansässig sein?

Ja.


Wie reiche ich eine Projektskizze ein?

Die Projektskizzen sind in elektronischer Form bis zum 04.09.2023, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) über das Elektronische Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen des Bundes "easy-Online" einzureichen:

https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=BLE_623&b=MRW&t=SKI

Im Portal sind die Projektskizze und die oben genannten Anlagen (jeweils im kopierfähigem PDF-Format, kein Scan) hochzuladen. Darüber hinaus wird hier ein Projektblatt zur Skizze generiert.

Damit die Einreichung Ihrer Skizze rechtsgültig ist, ist zusätzlich bis zum 11.09.2023 das von easy-Online generierte Projektblatt zur Skizze unterschrieben an mrw@ble.de zu übermitteln. Für die Fristwahrung ist die elektronische Einreichung über easy-Online maßgeblich.
 


Wie ist das Projektblatt zur Projektskizze einzureichen?

Nach Einreichung über easy-Online ist das generierte Projektblatt zur Projektskizze bis zum 11.09.2023 im Original unterschrieben und eingescannt per E-Mail an mrw(ät)ble(punkt)de zu senden. Für die Fristwahrung ist die elektronische Einreichung über easy-Online maßgeblich.


Ab wann handelt es sich um ein Verbundprojekt?

Ein Verbundprojekt zeichnet sich dadurch aus, das sich mindestens zwei Partner/innen die Maßnahmenpakte bzw. die geplanten Aufgaben Ihren Kompetenzen entsprechend aufteilen und zusammenarbeiten.

Kein Verbundprojekt liegt vor, wenn ein/e Zuwendungsempfänger/in mit Dritten auf vertraglicher Basis im Wege des Leistungsaustauschs gegen Entgelt zusammenarbeitet. Werkvertragspartner/innen sind "Auftragnehmer/innen" und keine Verbundpartner/innen im Sinne des Zuwendungsrechts.


Wer muss bei einem Verbundprojektprojekt die Projektskizze einreichen?

Bei einem Verbundprojekt reicht die/der ernannte Verbundkoordinator/in die Projektskizze über easy online ein.


Kann die vorgegebene Seitenanzahl gem. Nr. 6.1. des Handlungsleitfadens überschritten werden?

Nein. Die Seitenanzahl ist einzuhalten.


Können ergänzende Anhänge zur Gliederung der Skizze eingereicht werden?

Als Anhänge sind grundsätzlich die im Handlungsleitfaden genannten Anlagen zulässig.


Wann ist die Kooperationsvereinbarung einzureichen?

Die Kooperationsvereinbarung ist erst im Falle einer Bewilligung nach Erhalt des Bewilligungsbescheids einzureichen.


Was passiert nach Einreichung der Projektskizze?

Der Ablauf nach Einreichung der Projektskizze ist in Nr. 5.1 des Handlungsleitfadens dargestellt. Der zeitliche Umfang jeder Phase (mit Ausnahme der Frist zur Einreichung der Projektskizzen) ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren. Konkrete Daten zu den einzelnen Phasen können daher nicht genannt werden.


Wann wird die Aufforderung zum Antrag durch die BLE versendet?

Die Nennung eines konkreten Datums ist nicht möglich. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Skizzenprüfung bis Ende des Jahres abgeschlossen sein wird. Im Anschluss erfolgt die Versendung (per E-Mail) der Antragsaufforderung durch die BLE.


Mit welchem Projektstart kann ich planen?

Wir empfehlen, mit einem Projektbeginn frühestens im zweiten Quartal 2024 zu planen.


Was wird als (Modell-)Region definiert?

Es gibt diesbezüglich keine Vorgaben. Der Begriff "Region" und "Modellregion" ist von den Skizzenstellenden selbst zu definieren.


Kann die (Modell-)Region auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen?

Nein.


Wie umfassend muss die Ausgangslage analysiert werden? (Nr. 7.1 des Handlungsleitfadens)

Es gibt diesbezüglich keine Vorgaben. Grundsätzlich gilt: Je fundierter, desto besser.


Wie genau muss Bedarfsanalyse erfolgen? (Nr. 7.1 des Handlungsleitfadens)

Es gibt diesbezüglich keine Vorgaben. Grundsätzlich gilt: Je fundierter, desto besser.


Wie detailliert muss der Finanzierungsplan in der Skizze sein?

Im Finanzierungsplan ist grundsätzlich eine Schätzung der Ausgaben ausreichend. Die Schätzung ist jedoch realistisch zu kalkulieren.

Bitte beachten Sie, dass jede/r Verbundpartner/in eine eigene Finanzkalkulation erstellen muss.

Je detaillierter die Projektidee in der Projektskizze und dem Gesamtfinanzierungsplan dargestellt wird, desto besser kann diese nachvollzogen werden.


Muss der Finanzierungsplan der Skizze im Falle einer Förderung mit dem vom Antrag übereinstimmen?

Ja, die Schätzung der Ausgaben sollte grundsätzlich realistisch sein und im Falle einer Bewilligung mit dem Antrag übereinstimmen. Geringfügige Abweichungen von den Finanzangaben sind in begründetem Einzelfall möglich.


Wer muss bei Verbundprojekten auf dem Projektblatt unterschreiben?

Auf dem Projektblatt muss eine zeichnungsbefugte Person der Verbundkoordinatorin/des Verbundkoordinators unterschreiben. Wer zeichnungsbefugt ist, bestimmt der/die Verbundkoordinator/in selbst. Die Unterschriften der weiteren Verbundpartner/innen sind nicht notwendig.


Dürfen bei einem Verbundprojekt zwei unterschiedliche Verbundkoordinatoren/innen genannt werden?

Nein. Es ist ein/e Verbundkoordinator/in zu nennen.


Muss jede/r Verbundpartner/in einen eigenen Finanzierungsplan einreichen? (Nr. 7.8 des Handlungsleitfadens)

Ja, jede/r Verbundpartner/in muss einen separaten Finanzierungsplan einreichen.


Gibt es eine Maximalanzahl an Verbundpartnerinnen/-partnern?

Es gibt diesbezüglich keine Vorgaben. Wir weisen allerdings darauf hin, dass die Anzahl der Verbundpartnerinnen/-partner für die Projektidee und den Projektträger praktikabel sein sollte. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit der Weiterleitung von Bundesmitteln hin. (Hinweis: Bitte berücksichtigen Sie dazu auch die Antwort zur Frage "Muss jede/r Verbundpartner/in einen eigenen Finanzierungsplan einreichen? (Nr. 7.8 des Handlungsleitfadens)"


Muss jeder Verbundpartner seine eigenen Mittel verwalten und anfordern?

Ja. Im Falle einer Bewilligung verwaltet jede/r Verbundpartner/in seine Finanzen selbst und fordert die Bundesmittel eigenständig an.


Muss bei einer Weiterleitung von Bundesmitteln auch der Letztempfänger einen Finanzierungsplan einreichen?

Bei der Weiterleitung von Bundesmitteln reicht es aus, wenn lediglich der Weiterleitende (Erstempfänger) einen Finanzierungsplan einreicht. Die benötigten Projektmittel der Letztempfänger sind vom Erstempfänger bei der Kalkulation zu berücksichtigen.


Muss die Projektstelle bei dem Skizzeneinreichenden oder einer Verbundpartnerin bzw. einem Verbundpartner angesiedelt werden?

Die Personalstellen sind dort anzusiedeln, wo diese anfallen. Dies bedeutet, wenn diese bei einer Verbundpartnerin bzw. einem Verbundpartner  "X" anfallen, sind diese auch bei der Verbundpartnerin bzw. bei dem Verbundpartner  "X" anzusiedeln und im Finanzierungsplan von der Verbundpartnerin bzw. dem Verbundpartner  "X" anzugeben.


Im Falle einer Bewilligung: Können die bewilligten Bundesmittel in andere Förderprojekte als Eigenmittel eingebracht werden?

Nein.


Gibt es für die Zuschlagserteilung einen Verteilerschlüssel nach Bundesländern?

Nein.


Kann man sich an mehreren Skizzen beteiligen?

Ja.

Fördervoraussetzungen

Ist auf alle Ziele (a-e) gem. 1.2 der Bekanntmachung in dem geplanten Projekt einzuzahlen?

Ja, auf alle Ziele ist einzuzahlen. Es kann aber ein Schwerpunkt auf ein oder mehrere Ziele im geplanten Projekt gesetzt werden.


Muss eine bestimmte Anzahl an Handlungsfeldern abgedeckt werden in den Skizzen?

Nein. Es ist jedoch auf möglichst viele Handlungsfelder und Aspekte einzuzahlen.


Auf welche Bezugsgröße bezieht sich der 30 % Bio-Anteil des Ziels b "Erreichen von mindestens 30 % Bio-Lebensmitteln in der AHV (insbesondere in der öffentlichen Beschaffung) und damit verbunden der Ausbau des Öko-Landbaus in der jeweiligen Modellregion"?

Die Bezugsgröße ist der monetäre Wareneinsatz, sprich, der Öko-Anteil muss sich auf mindestens 30 % des monetären Wareneinsatzes belaufen bzw. erhöht werden.


Welche fachlichen Kompetenzen sind einzubringen? (Nr. 7.7 des Handlungsleitfadens)

Es müssen die fachlichen Kompetenzen nachgewiesen werden, die zur Durchführung des geplanten Projekts notwendig sind. Daher kann keine abschließende Auflistung der nachzuweisenden Kompetenzen gegeben werden.


Wie ist die fachliche Kompetenz nachzuweisen? (Nr. 7.7 des Handlungsleitfadens)

Die fachliche Kompetenz kann z.B. in Form von bisherigen Arbeiten, Projekten, Publikationen oder der Arbeit in Netzwerken nachgewiesen werden. Auch entsprechend ausgebildetes Personal kann aufgeführt werden.


Muss eine Gebietskörperschaft bei einem Verbundprojekt beteiligt sein? (Nr. 2.2.2 des Handlungsleitfadens)

Die Beteiligung einer Gebietskörperschaft in einem Verbundprojekt ist keine Fördervoraussetzung. Die Beteiligung von Gebietskörperschaften wird jedoch empfohlen.


Sind Öko-Modellregionen (ÖMR) antragsberechtigt?

Grundsätzlich ja. Im Einzelfall muss die Rechtsform der Öko-Modellregionen geprüft werden. Ist die Bio-Region über einen Landkreis, Landkreise bzw. Städte oder über einen eingetragenen Verein organisiert, ist eine Beteiligung am MRW grundsätzlich möglich.


Darf mit der Umsetzung des geplanten Projekts vor Erhalt eines Zuwendungsbescheids begonnen werden?

Nein. Wird mit der Umsetzung des Projekts vor Erhalt eines Zuwendungsbescheids begonnen, führt dies zum Förderausschluss.


Darf es Vorläuferaktivitäten geben?

Möglich ist, dass das beschriebene Vorhaben auf Vorläuferaktivitäten aufgebaut wird. Voraussetzung ist, dass das geplante Projekt keine Weiterführung der Vorläuferaktivität ist. Dies wird im Einzelfall geprüft.


Ist es möglich, bestehende Aktivitäten in einer Region/ Stadt in das Gesamtprogramm des Projekts zu integrieren?

Mit der Projektskizze wird ein abgegrenztes Vorhaben beschrieben, für das Fördermittel beantragt werden. Mit den beschriebenen Maßnahmen darf noch nicht begonnen worden sein. Bestehende Aktivitäten in einer Region/ Stadt können im Rahmen von Kooperationen bei Maßnahmen mit einbezogen werden, sind aber klar abgrenzbar zu beschreiben. Diese bestehenden Aktivitäten dürfen nicht durch Bundesmittel gefördert werden.


Ist es sinnvoll, die "Letters of Intent (LOI)" zu organisieren und mit der Projektskizze einzureichen?

Eine Einreichung des "Letter of Intent" zur Projektskizze ist nicht verpflichtend. Aber: Sie konkretisiert die Projektidee und kann daher hilfreich sein.


Gibt es Vorgaben hinsichtlich einer möglichen Projektpartnerschaft?

Grundsätzlich nein.


Dürfen Akteurinnen und Akteure in der Wertschöpfungskette (z.B. Unternehmen aus der Verarbeitung), die außerhalb der Modellregion agieren, mit eingebunden werden?

Ja, solange dies schlüssig begründet wird.


Dürfen einzelne Handlungsfelder auch nur modellhaft in einer Teilregion der Modellregion umgesetzt werden?

Ja. Voraussetzung ist, dass die geplanten Aktivitäten innerhalb der Projektlaufzeit sowie innerhalb der im Anschluss geplanten Aktivitäten zum weiteren gesamtregionalen Roll-out ausreichend und nachvollziehbar dargestellt werden.


Kann das Projekt auch durch andere Einrichtungen/Organisationen etc. als durch den Skizzenstellenden fortgeführt werden?

Ja. Projekte können generell auch durch andere  Einrichtungen/Organisationen verstetigt werden, sofern die Nachhaltigkeit der Maßnahmen gegeben ist.


Welche Informationen werden genau bei der Angabe der wirtschaftlichen, personellen und materiellen Verhältnisse der Verbundpartner/innen benötigt?

Welche Informationen genau bei der Angabe der wirtschaftlichen, personellen und materiellen Verhältnisse eingereicht werden müssen, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. U.a. ist mit Hilfe der Informationen darzulegen, dass die/der Skizzenstellende und die/der Verbundpartner/in geeignet sind, das geplante Vorhaben durchzuführen und dass geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen.  

Beispielweise können nachfolgende Informationen dienlich sein:

  • für wirtschaftliche Verhältnisse: Satzung, Jahresbericht, Angaben über mögliche projektrelevante Einnahmen, bereits erhaltende De-minimis-Beihilfen, etc.  
  • für personelle Verhältnisse: Angaben zu den Personenkapazitäten, zum Stammpersonal etc.
  • für materielle Verhältnisse: Beschreibung der Infrastruktur, Beschreibung der Arbeitsplatzausstattung etc.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Müssen Kapazitäten für die Evaluation eingeplant werden?

Personelle Ressourcen zur Unterstützung und Umsetzung von Evaluationsmodulen sollten mit der personellen und zeitlichen Planung in der Skizze bedacht werden.


Ist eine begleitende, wissenschaftliche Evaluation förderfähig?

Eine externe Vergabe der Evaluation ist nicht zuwendungsfähig. Jedoch wird im Rahmen jeder geförderten Modellregion eine Qualitätssicherung vorausgesetzt. Eine wissenschaftliche Gesamtevaluation sowie die Auswertung der Einzelevaluation erfolgt vom Zuwendungsgeber, ebenso werden Module zur Eigenevaluation entwickelt und den Modellregionen zur Verfügung gestellt. Die personellen Ressourcen bei der Unterstützung und Umsetzung von Evaluationsbausteinen wiederum sollte bei der personellen und zeitlichen Planung in der Skizze bedacht werden.


Was ist unter "Nr. 1.1 Konzeptionelle Koordinationsstelle" (Nr. 3.2 Tabelle 2 des Handlungsleitfadens) zu verstehen?

Bei Nr. 1.1 handelt es sich z.B. um Ausgaben für eine Projektstelle bzw. Personalstunden für die (Gesamt-)Koordination.


Was ist unter "Nr. 1.2 Projektvernetzungs- und Wissenstransferstelle" (Nr. 3.2 Tabelle 2 des Handlungsleitfadens) zu verstehen?

Bei Nr. 1.2 handelt es sich z.B. um Ausgaben für eine Projektstelle bzw. Personalstunden für die Vernetzung und den Wissenstransfer.


Was ist unter "Nr. 1.5 Projektverwaltung" (Nr. 3.2 Tabelle 2 des Handlungsleitfadens) zu verstehen?

Bei Nr. 1.5 handelt es sich z.B. um Ausgaben für eine Projektstelle bzw. Personalstunden für administrative Aufgaben (u.a. Finanzverwaltung).


Was ist unter "Nr. 2.10 externe Vernetzungsstelle" (Nr. 3.2 Tabelle 2 des Handlungsleitfadens) zu verstehen?

Bei Nr. 2.10 handelt es sich z.B. um Ausgaben für eine Maßnahme, die darauf abzielt, eine Stelle für die Vernetzung außerhalb der eigenen Einrichtung einzurichten und zu etablieren.


Was ist unter "Nr. 2.11 Controlling" (Nr. 3.2 Tabelle 2 des Handlungsleitfadens) zu verstehen?

Unter Controlling ist zum einen das Qualitätsmanagement und zum anderen die individuelle Evaluation sowie die Mitarbeit an der Gesamtevaluation zu verstehen.


Was ist unter "Grundausstattung" (Nr. 3.3 des Handlungsleitfadens) zu verstehen?

"Zuwendungsfähig sind bei einer Förderung auf Ausgabenbasis nur die notwendigen Ausgaben für Gegenstände, die ausschließlich zur Durchführung des geplanten Vorhabens zwingend erforderlich sind. Nicht zuwendungsfähig sind bei einer Förderung auf Ausgabenbasis grundsätzlich Ausgaben für Gegenstände, die auch für den sonstigen regelmäßigen Geschäftsbetrieb erforderlich und deshalb der Grundausstattung zuzurechnen sind. Vergleichbare, im Geschäftsbereich der ausführenden Stelle des Antragstellers bereits vorhandene Gegenstände, sind einzusetzen. Sollte ausnahmsweise eine Nutzung der vorhandenen Ausstattung nicht möglich oder nicht wirtschaftlich sein, ist dies ausführlich zu begründen.“

Die Grundausstattung bezieht sich somit auf die Ausstattung des Skizzeneinreichenden/Antragsstellenden. Die Ausstattung von Einrichtungen im Zuge der Umsetzung von Maßnahmen fällt daher nicht unter den Begriff "Grundausstattung" und kann unter Berücksichtigung der Notwendigkeit und Angemessenheit grundsätzlich gefördert werden. Dies ist im Einzelfall durch die Bewilligungsbehörde kritisch zu prüfen.


Sind Overheads/Pauschalen förderfähig?

Die Förderung von Overheads und sonstigen Pauschalen wird im Einzelfall geprüft. Wir empfehlen, die anfallenden Ausgaben so konkret wie möglich in der Skizze darzustellen.


Ist Stammpersonal (Nr. 3.3 des Handlungsleitfadens) förderfähig?

Für Anträge auf Ausgabenbasis gilt:

Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die zusätzlich durch das Projekt verursacht werden. Ausgaben für das "Stammpersonal" sind grundsätzlich keine solchen Ausgaben, da dieses Personal vorhandene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zuwendungsempfängers sind und ohnehin durch den Zuwendungsempfänger (ZE) bezahlt werden.

Ausgaben für "Stammpersonal" können unter folgenden Ausnahmen als zuwendungsfähig gesehen werden:

  • Der ZE stellt für das im Projekt tätige "Stammpersonal" zusätzliches Personal zur Übernahme der eigentlichen Aufgaben des "Stammpersonals" ein (Ersatzkraft). In diesem Fall sind nur die anfallenden Ausgaben für die Ersatzkraft zuwendungsfähig.
  • Der ZE führt regelmäßig zahlreiche Projekte durch, für die er "Stammpersonal" und Infrastruktur vorhält, ohne dass die hierdurch entstehenden Ausgaben durch eigene Mittel oder institutionelle Förderung abgedeckt werden können.

Ist die Aufstockung von Personalstunden von Teilzeitbeschäftigten für die Erledigung von Projektaufgaben förderfähig?

Sollten Teilzeitverträge spezifisch für das Projekt ausgeweitet werden, so wäre eine Förderung grundsätzlich möglich. Es können dann ausschließlich die Mehrarbeitszeiten über das Projekt abgerechnet werden, nicht aber die kompletten Personalausgaben.


Ist das Deutschlandticket/49-Euro-Ticket oder sind sonstige Bahnkarten förderfähig?

Das einfache "Deutschlandticket" könnte zuwendungsfähig sein, sofern es sich nachweislich amortisiert. Voraussetzung ist, dass die Projektmitarbeitenden das Deutschlandticket für dienstliche Fahrten anstelle von Dienstwagen oder anstelle vom Kauf anderer Fahrkarten im Nahverkehr nutzen. Zudem ist der subsidiäre Charakter der Zuwendung zu beachten, d.h. zunächst wären bereits vorhandene Karten der Projektmitarbeitenden zu nutzen, wie z. B. das Deutschlandticket Job oder verschiedene Modelle von Bahnkarten. Bezugszeitraum für die Amortisierung ist beim einfachen Deutschlandticket der jeweilige Monat. Sollte die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer das Deutschlandticket bereits vorher privat angeschafft haben, dann wäre es wiederum nicht zuwendungsfähig.

Beim Deutschlandticket sowie bei Bahnkarten muss eine Auflistung der einzelnen Fahrten erfolgen. Dienstreisen sind im Rahmen eines Vorhabens ohnehin stets zu dokumentieren.


Ist das "Deutschlandticket Job" oder das Jobticket förderfähig?

Das "Deutschlandticket Job" sowie Jobtickets allgemein sind im Rahmen der Projektförderung nicht zuwendungsfähig, da es der Arbeitnehmerin/ dem Arbeitnehmer vorrangig für Fahrten zwischen Wohn- und Dienstort zur Verfügung steht. Zudem sind freiwillige Leistungen der Arbeitgeberin/ des Arbeitgebers enthalten, weshalb diese Ausgaben durch Eigenmittel zu finanzieren sind.


Sind Ausgaben für Zertifizierungsmaßnahmen förderfähig?

Die Kosten für die Bio-Zertifizierung sowie die Zertifizierung der DGE-Qualitätsstandards für die GV sind grundsätzlich förderfähig. Ihre Förderfähigkeit steht jedoch unter dem Vorbehalt der endgültigen beihilferechtlichen Prüfung des jeweiligen Projektantrags. Die Zuwendungsgeberin behält sich vor, im Einzelfall die Förderfähigkeit weiterer Nachhaltigkeitszertifizierungen anzuerkennen, sofern die zuwendungs- und beihilferechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.


Sind Analysen (z.B. zur ergänzenden Bedarfsermittlung oder der begleitenden Qualitätssicherung von Maßnahmen und Strukturen) förderfähig?

In Abhängigkeit davon, wie die Analysen ausgestaltet sind, können die Ausgaben dafür förderfähig sein.


Gibt es eine Obergrenze für Einzelinvestitionen?

Nein, eine Obergrenze für Einzelinvestitionen gibt es nicht. Die Ausgaben müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen.


Können Dienstleistungen (z.B. Lebensmittel, Transportdienstleistungen) aus dem Ausland/EU-Ausland bezogen werden (insbesondere für Grenzregionen)?

In begründeteren Einzelfällen, insbesondere in Grenzregionen, können Dienstleistungen (z.B. Lebensmittel, Transportdienstleistungen) aus dem Ausland bezogen werden.  

Finanzierung

Erfolgt die Förderung mit einer Anteil- oder Vollfinanzierung?

Ob eine Förderung als Anteil- oder Vollfinanzierung erfolgt, hängt davon ab, ob Eigenmittel eingebracht werden. Grundsätzlich kann für eine Projektskizze ein Förderanteil von bis zu 100 Prozent beantragt werden. Die Erbringung eines Eigenanteils wird damit grundsätzlich nicht vorausgesetzt.

Gemäß Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sollten nur die Mittel beantragt werden, die der Skizzenstellende/Antragsstellende wirklich nicht selbst aufbringen kann. Bei Förderungen auf Kostenbasis, die lediglich in Ausnahmefällen bewilligt werden können, wird üblicherweise ein Eigenanteil erwartet, welcher im Einzelfall geprüft wird.


Welche Förderquote kann beantragt werden?

Grundsätzlich kann für eine Projektidee ein Förderanteil von bis zu 100 Prozent beantragt werden. Die Erbringung eines Eigenanteils wird damit nicht vorausgesetzt.

Gemäß Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sollten allerdings nur die Mittel beantragt werden, die wirklich nicht selbst aufgebracht werden können.

Bei Förderungen auf Kostenbasis, die lediglich in Ausnahmefällen bewilligt werden können, wird üblicherweise ein Eigenanteil erwartet, welcher im Einzelfall geprüft wird.


Gibt es eine minimale Fördersumme?

Zuwendungen werden nur gewährt, wenn die auf der Grundlage der Projektskizze/des Antrags ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 100.000 Euro pro (Verbund-)Projekt betragen.

Bei Verbundprojekten müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Verbundpartner/in einen Betrag von mindestens 25.000 Euro aufweisen.


Gibt es eine maximale Fördersumme?

Insgesamt werden für den Modellregionenwettbewerb 12 Mio. Euro vom BMEL bereitgestellt. Es ist geplant, mehrere Vorhaben über die Dauer von maximal 3 Jahre zu fördern. Grundsätzlich gibt es jedoch keine maximale Fördersumme. Zu berücksichtigen sind die De-minimis-Beihilfe rechtlichen Regelungen:
Soweit sich die Förderung nach dieser Bekanntmachung auf wirtschaftliche Tätigkeiten bezieht und sie geeignet ist, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, richtet sie sich grundsätzlich nach der Verordnung (EU) Nummer 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt L 352 vom 24.12.2013, Seite 1). Nach dieser Verordnung dürfen alle Beihilfeempfänger in einem Zeitraum von drei Steuerjahren gewährten De-minimis-Beihilfen den Gesamtbetrag von 200.000 Euro nicht übersteigen. Inwiefern Ihr Vorhaben unter die De-minimis-Beihilfe fallen könnte, wird im Rahmen der Skizzenbewertung vorgeprüft.


Darf die Projektidee auch von weiteren Zuwendungsgebern gefördert werden?

Eine Förderung verschiedener Zuwendungsgeber ist grundsätzlich möglich. In der Projektskizze sind die möglichen weiteren Zuwendungsgeber konkret zu benennen. Ebenso ist anzugeben, in welchem Umfang weitere Förderungen geplant sind und ob diese für das Gesamtprojekt oder Teilbereiche geplant sind. Die Kontaktdaten der weiteren Zuwendungsgeber sind in der Projektskizze anzugeben.


Darf die Projektidee auch von Dritten mitfinanziert werden?

Eine Finanzierung durch verschiedene Einnahmequellen (z.B. Spenden, Erlöse, Teilnahmegebühren für Veranstaltungen etc.) ist grundsätzlich möglich. In der Gliederung der Projektskizze sind die voraussichtlichen Drittmittel im Punkt 4 "Beschreibung des geplanten Vorhabens mit Arbeits- und Zeitplan" darzulegen und zu erläutern. 

Im Finanzierungsplan sind die zu erwartenden Beträge in der Position "Eigenanteil/Drittmittel" einzutragen.


Wie werden die Bundesmittel während der Projektlaufzeit ausgezahlt?

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt grundsätzlich im Anforderungsverfahren. Die Anforderung der Mittel kann vor Entstehung der einzelnen Ausgaben bei der Projektnehmerin/ beim Projektnehmer erfolgen. Die Auszahlung erfolgt bedarfsgerecht und sukzessiv. Die alsbaldige Verwendungsfrist von 6 Wochen ist grundsätzlich einzuhalten. Verbleiben also die angeforderten Bundesmittel länger als 6 Wochen auf den Konten der Projektnehmerin/des Projektnehmers, so werden diese grundsätzlich verzinst. 


Ist eine Weiterleitung von Bundesmitteln möglich?

Die Weiterleitung einer Zuwendung ist grundsätzlich möglich. Diejenige/derjenige, die/der Bundesmittel weiterleitet, wird als Erstempfänger/in bezeichnet. Diejenige bzw. derjenige, die/der Bundesmittel weitergeleitet bekommt, wird als Letztempfänger/in bezeichnet.

Bei einer Weiterleitung der Zuwendung übernimmt die/der Erstempfänger/in gegenüber der Projektträgerin oder dem Projektträger die Verantwortung über die/den Letztempfänger/in und übernimmt in Teilen auch die Funktion der Projektträgerin/des Projektträgers gegenüber der/dem Letztempfänger/in oder den Letztempfängern (z.B. bei Finanzverwaltung und Berichtswesen).

Die/der Letztempfänger/in gilt nicht als Verbundpartner/in.


Kann ich mehrere Letztempfänger haben?

Es gibt diesbezüglich keine Vorgaben. Wir weisen allerdings darauf hin, dass die Anzahl der Letztempfänger praktikabel sein sollte.


Muss der Letztempfänger auch die Vorgaben zu den zuwendungsfähigen Mindestausgaben einhalten?

Der Letztempfänger gilt nicht als Verbundpartner/in. Das bedeutet, dass die Mindestvorgaben über zuwendungsfähige Mindestausgaben in Höhe von 25.000 Euro für die Letztempfänger nicht gelten.